Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der

MTW Dienstleistungs- und Handelsgesellschaft mbH
– Strahlkraft Langen –
Wilhelm Leuschner Platz 21
63225 Langen (Hessen)

(nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt)

und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) im Rahmen von Dienstleistungen im Bereich Sandstrahlen, Trockeneisstrahlen sowie damit verbundener Reinigungsarbeiten geschlossen werden.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten gleichermaßen für Unternehmer (§ 14 BGB) und Verbraucher (§ 13 BGB), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(2) Zur Beauftragung übermittelt der Auftraggeber seine Anfrage per E-Mail, Telefon oder über das Kontaktformular. Der Auftragnehmer erstellt daraufhin ein individuelles Angebot.

(3) Mit der Annahme des Angebots – per E-Mail, schriftlich oder konkludent durch Bereitstellung des zu bearbeitenden Objekts – kommt der Vertrag verbindlich zustande.

(4) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreis ausgewiesen.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB bei Unternehmen; § 288 Abs. 1 BGB bei Verbrauchern: 5 Prozentpunkte) zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 40,00 EUR (gegenüber Unternehmern, § 288 Abs. 5 BGB) geltend zu machen.

(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers bestehen nur, soweit seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

(5) Bei größeren Aufträgen kann der Auftragnehmer eine Vorauszahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes verlangen.

§ 4 Leistungserbringung

(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Dienstleistungen (insbesondere Sandstrahlen, Trockeneisstrahlen, Reinigung, Entrostung, Entlackung) mit der erforderlichen Sorgfalt und nach dem Stand der Technik.

(2) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und hierüber Teilrechnungen zu stellen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu bearbeitenden Objekte rechtzeitig und in einem für die Bearbeitung geeigneten Zustand bereitzustellen. Verzögerungen infolge mangelhafter Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(5) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Genehmigungen vorliegen und Zugang zu den Arbeitsbereichen gewährt wird.

(6) Beim Sandstrahlen und Trockeneisstrahlen können je nach Material und Zustand des Objekts unvermeidbare Veränderungen der Oberfläche auftreten (z. B. Aufrauhung, veränderte Optik). Diese stellen keinen Mangel dar, wenn sie technisch bedingt und vorab kommuniziert wurden.

§ 5 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vertragsgemäße Ausführung seiner Dienstleistungen.

(2) Offensichtliche Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahme der Leistung schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen steht dem Auftragnehmer das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung) zu. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme gegenüber Unternehmern und 24 Monate gegenüber Verbrauchern.

(5) Keine Mängel liegen vor bei normalen Verschleißerscheinungen, unsachgemäßer Behandlung oder Veränderungen durch den Auftraggeber nach Abnahme der Leistung.

§ 6 Haftungsbeschränkung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

(3) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf besonders empfindliche oder wertvolle Bestandteile der zu bearbeitenden Objekte hinzuweisen. Unterlässt er dies, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus resultierende Schäden.

§ 7 Pfandrecht

Der Auftragnehmer hat wegen seiner Vergütung ein gesetzliches Pfandrecht an den ihm zur Bearbeitung übergebenen Sachen des Auftraggebers (§ 647 BGB). Dieses Pfandrecht erlischt mit vollständiger Begleichung der Vergütung.

§ 8 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Näheres regelt die Datenschutzerklärung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder der Auftraggeber ausdrücklich eingewilligt hat.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Langen (Hessen). Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: März 2026